Qualifizierung

Anforderungen

Im Zusammenhang mit der im April 2018 von der Bundesregierung beschlossenen Weiterbil­dungspflicht für Immobilienmakler wurde die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) per 01.08.2018 dahingehend erweitert, dass Makler vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit fachliches Know-how nachweisen und sich später regelmäßig binnen 3 Jahren über 20 Pflichtstunden weiterbilden müssen.

Unabhängig davon, dass diese Fortbildungen nach meiner Einschätzung nicht ausreichend sind und die gesetzlichen Auflagen überdies nur geringe Qualitätsansprüche stellen, bin ich diesen Anforderungen selbstverständlich nachgekommen. Die entsprechenden Zertifikate meiner laufenden Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie untenstehend.