Das Bieterverfahren steht fälschlicherweise im Ruf, eine Vermarktungsmethode für Immobilien zu sein, bei denen konventionelle Versuche nicht zum Erfolg geführt haben. Gelegentlich mag es auch für solche Fälle missbraucht worden sein, sein eigentlicher Zweck ist jedoch ein anderer: Das Bieterverfahren ist eine elegante Methode, um eine Immobilie schnell zum bestmöglichen Preis zu veräußern. Das Prozedere sieht hierbei folgendermaßen aus:
Die zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben und eine zeitliche Befristung für die Abgabe der Gebote genannt wird. Alle Interessenten erhalten auf Anfrage ein Exposé des Objektes sowie eine
Einladung zu einem Besichtigungstermin.
Gebote können entweder vor Ort eingesammelt oder (auf Grund der Unsicherheit der meisten Kunden über Objektzustand, Finanzierung o.ä.) innerhalb einer festgelegten Frist an den Makler weitergegeben werden.
Im Gegensatz zur Auktion sind die abgegebenen Gebote zu diesem Zeitpunkt weder für den Käufer noch für den Verkäufer verbindlich, sondern dienen lediglich der Selektion des Kaufinteressenten! Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit dem Höchstbietenden handels-einig zu werden und könnte sich sogar einen anderen Interessenten aussuchen, mit dem er im Anschluss einen Notartermin vereinbart. Erst zu diesem Zeitpunkt geht auch der Bieter eine Verpflichtung ein.