Wie funktioniert ein Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren steht fälschlicherweise im Ruf, eine Vermarktungsmethode für Im­mobilien zu sein, bei denen konventionelle Versuche nicht zum Erfolg geführt haben. Gelegentlich mag es auch für solche Fälle missbraucht worden sein, sein eigentlicher Zweck ist jedoch ein anderer: Das Bieterverfahr­en ist eine elegante Methode, um eine Immobilie schnell zum bestmögli­chen Preis zu ver­äußern. Das Prozedere sieht hierbei folgendermaßen aus:

 

Die zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei ledig­lich ein Mindestgebot ausge­schrieben und eine zeitliche Befristung für die Abgabe der Gebote genannt wird. Alle Interessenten erhalten auf Anfrage ein Exposé des Objektes sowie eine

Einla­dung zu einem Be­sichtigungstermin.

Gebote können entweder vor Ort eingesammelt oder (auf Grund der Unsicherheit der meisten Kunden über Objektzustand, Finanzierung o.ä.) innerhalb einer festgelegten Frist an den Makler weitergegeben werden.

 

Im Gegensatz zur Auktion sind die abgegebenen Gebote zu diesem Zeitpunkt weder für den Käufer noch für den Verkäufer verbind­lich, sondern dienen lediglich der Selektion des Kaufinteressenten! Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit dem Höchstbietenden handels-einig zu werden und könnte sich sogar einen anderen Interessen­ten aussuchen, mit dem er im Anschluss einen Notartermin vereinbart. Erst zu diesem Zeitpunkt geht auch der Bieter eine Verpflichtung ein.