Mit der Zielsetzung einer Verbesserung des Verbraucherschutzes wurde 2002 in Deutschland der Energieausweis eingeführt. Die Anforderungen basieren auf der damals verabschiedeten Energieeinsparverordnung (EnEV), die aus einer Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung entstanden ist.
Die EnEV legt Energiestandards für Gebäude fest, bestimmt also, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr sein darf. Ein bestimmter Energiestandard wird dabei durch bauliche Maßnahmen und entsprechende Haustechnik erreicht. Alle maßgeblichen Verbrauchswerte müssen in einem Energieausweis dokumentiert werden.
An Hand des Energieausweises soll ein einfacher und schneller Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes möglich sein. Potenzielle Mieter oder Käufer einer Immobilie können damit die laufenden Betriebskosten beurteilen und mit denen anderer Immobilien vergleichen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Varianten: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf theoretischen Berechnungen und berücksichtigt die baulichen Gegebenheiten wie bspw. die Energieeffizienz der eingebauten Fenster, der Fassade und des Daches. Der Verbrauchsausweis hingegen berücksichtigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch dreier aufeinanderfolgender Jahre. Insofern kann man den Aussagegehalt der beiden Varianten mit dem Kraftstoffverbrauch eines Pkw vergleichen: der eine ist der theoretische Normverbrauch gemäß Herstellerangabe, der andere der Praxiswert eines einzelnen Testfahrers.
Der Energieausweis ist ein standardisiertes Formular mit einer übersichtlichen Darstellung wesentlicher Kennzahlen. Er gibt insbesondere an, mit welchem Energieträger (Brennstoff) ein Objekt beheizt wird und wie hoch der Verbrauch pro Jahr und m² Wohnfläche ist.
Die Aussagekraft eines solchen Ausweises ist jedoch ähnlich der des ermittelten Kraftstoffverbrauchs bei einem Pkw: Ob sich ein theoretisch ermittelter Wert in der Praxis erzielen läßt, ist ebenso vom persönlichen Heizverhalten abhängig wie die Reproduzierbarkeit der Energiekosten des Vorbewohners.
Unabhängig von diesen Zweifeln ist die gute Absicht des Gesetzgebers, dem Verbraucher ein transparentes Dokument zur Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes an die Hand zu geben, lobenswert. Über die Ausführung kann man wie immer streiten...