(1) Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen des Maklers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet
werden.
(2) Vertragsabschluss
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag), sofern dieser durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande
gekommen ist.
Die Zahlung ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungstellung fällig. Ihre Höhe bemisst sich nach der ortsüblichen Provision und ist im Exposé explizit angegeben.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder ihn die Vertragschließenden einvernehmlich wieder aufheben. Das
gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund des Fehlverhaltens einer Vertragspartei rückgängig gemacht wird.
(3) Vertraulichkeit
Alle durch den Makler bereitgestellten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
Verstößt ein Kunde gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Kaufvertrag ab,
so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
(4) Haftungsbeschränkung
Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der weitergegebenen Objektinformationen und Unterlagen, da er hierbei auf Angaben Dritter angewiesen ist. Es obliegt dem Kunden,
die Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet der Makler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
(5) Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
(6) Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(7) Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB‚ so ist als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
(8) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll
zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwiderläuft.