Das Bieterverfahren steht fälschlicherweise im Ruf, eine Vermarktungs-methode für Immobilien zu sein, bei denen konventionelle Versuche nicht
zum Erfolg geführt haben. Gelegentlich mag es auch für solche Fälle missbraucht worden sein, sein eigentlicher Zweck ist jedoch ein anderer: Das Bieterverfahren ist eine elegante Methode, um
eine Immobilie schnell zum bestmöglichen Preis zu veräußern. Das Prozedere sieht hierbei folgen-dermaßen aus:
Die zum Verkauf stehende Immobilie wird zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben und eine
zeitliche Befristung für die Abgabe der Gebote genannt wird. Alle Interessenten erhalten auf Anfrage ein Exposé des Objektes sowie eine Einladung zu einem Besichtigungs-termin.
Gebote können entweder vor Ort eingesammelt oder (auf Grund der Unsicherheit der meisten Kunden über Objektzustand,
Finanzierung o.ä.) innerhalb einer festgelegten Frist an den Makler weitergegeben werden.
Im Gegensatz zur Auktion sind die abgegebenen Gebote zu diesem Zeit-punkt weder für den Käufer noch für den
Verkäufer verbindlich, sondern dienen lediglich der Selektion des Kaufinteressenten! Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, mit dem Höchstbietenden handelseinig zu werden und könnte sich sogar
einen anderen Interessenten aussuchen, mit dem er im An-schluss einen Notartermin vereinbart. Erst zu diesem Zeitpunkt geht auch der Bieter eine Verpflichtung ein.